Nebenberuflich selbstständig: Die Krankenversicherung

In Deutschland machen sich rund 500.000 Menschen jährlich nebenberuflich selbstständig. Gerade im künstlerischen Bereich haben Web-Designer, Fotografen und ähnliche Berufsgruppen zumindest zu Beginn ihrer Tätigkeit noch einen Hauptjob, da sie mit ihren Aufträgen (noch) nicht genügend Geld einnehmen, um sich voll finanzieren zu können. Doch wer bezahlt in einem solchen Fall die Krankenversicherung? Gibt es eine Möglichkeit, die oft immens hohen Kosten für die Krankenversicherung einzusparen?

Abgrenzung

Zunächst ist wichtig zu wissen, wann von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gesprochen wird. Dies ist dann der Fall, wenn der wöchentliche Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit geringer ist als der Zeitaufwand für die hauptberufliche Tätigkeit (auf den Monat betrachtet) und wenn das Einkommen aus der selbstständigen Arbeit unter dem der hauptberuflichen liegt (auf das Jahr bezogen). Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch von einer 20-Stunden-Grenze gesprochen. Die letztendliche Einordnung in neben- oder hauptberufliche Tätigkeit trifft die Krankenkasse. Ist man nach diesen Kriterien im Hauptberuf festangestellt, werden die Krankenkassenbeiträge wie üblich zur Hälfte von Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit bleiben dann bei den KV-Beiträgen außen vor und werden nicht mit eingerechnet.

Bei Arbeitssuchenden, deren Krankenkassenbeiträge von der Arbeitsagentur übernommen werden, dürfen nicht mehr als 15 Stunden pro Woche auf die selbstständige Nebentätigkeit entfallen.

Die Möglichkeit, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden

Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann in die Familienversicherung der Eltern oder des Ehepartners aufgenommen werden bzw. darüber weiterhin versichert bleiben und ist damit von weiteren Beitragszahlungen befreit. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie monatlich nicht mehr als 405 Euro verdienen (bzw. nicht mehr als 450 Euro, wenn Sie zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen / Stand 2015).

Hauptberuflich selbstständig?

Wer als haupt- und nicht als nebenberuflich selbstständig eingestuft wird, muss sich freiwillig krankenversichern. Er hat die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kasse. Die Beiträge zur GKV werden jährlich festgelegt und sind prozentual vom Einkommen abhängig. Hier finden Sie die aktuelle Beitragshöhe. Die Einkünfte aus der Haupt- und der Nebentätigkeit werden in diesem Fall zusammengerechnet; für die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit übernimmt weiterhin der Arbeitgeber die Hälfte. Die Kassen legen dabei ein fiktives Mindesteinkommen (Beitragsbemessungsgrenze) von ca. 4.000 Euro zu Grunde. Da dieses für viele Selbstständige utopisch ist, gibt es die Möglichkeit, auf Antrag auf die sog. Mindestbemessungsgrenze von ca. 2.000 Euro heruntergestuft zu werden. Ist auch dieses monatliche Einkommen zu hoch angesetzt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf die Härtefallregelung zu stellen, so dass diese Bemessungsgrenze auf ca. 1.400 Euro reduziert werden kann. Infos und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Gesetzlich oder privat versichern?

Wer nebenberuflich selbstständig eine Krankenversicherung abschließen möchte, kann zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen. Private KV haben oft günstige Angebote für Selbstständige. Jedoch ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung später nur noch schwer möglich und nicht wenige tragen in späteren Jahren schwer an der Last der Beiträge für die PKV. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie daher die langfristigen finanziellen Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sorgfältig miteinander vergleichen und sich fachkundig beraten lassen.

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