Die „Künstlerkrankenkasse“ KSK

Publizisten und freischaffende Künstler (dazu gehören Beispielsweise Komponisten, Musiker, Texter, Videokünstler, Fotografen, Schauspieler u.v.a.) haben die Möglichkeit, Mitglied der deutschen Künstlersozialkasse – umgangssprachlich oft Künstlerkrankenkasse genannt – zu werden. Durch die Aufnahme entsteht die Verpflichtung, Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzuzahlen. Im Vergleich zu den monatlichen Kosten für normale gesetzliche Krankenkassen sparen Selbstständige als Mitglied der Künstlersozialversicherung oft Summen im dreistelligen Bereich ein. KSK-Versicherte überweisen im Gegensatz zu gewöhnlichen Gewerbetreibenden nur einen Arbeitnehmeranteil an die verschiedenen Sozialversicherungen.

Gleichstellung mit Arbeitnehmern

Wer sich über die Künstlersozialkasse versichern lässt, wird von den gesetzlichen Sozialversicherungen prinzipiell wie ein Arbeitnehmer behandelt. Dabei übernimmt die KSK im Versicherungsverhältnis teilweise die Funktionen eines Arbeitgebers. Während die gesetzlichen Kranken- und Rentenkassen für die Auszahlung von Leistungen sowie für die Ausstellung von Versicherungsausweisen zuständig bleiben, stockt die Künstlersozialversicherung die von Künstlern eingezahlten Beiträge auf.

Die Beitragsberechnung

Bis zu einem Betrag von 5.400 Euro stuft die KSK den Jahresgewinn aus einer künstlerischen Tätigkeit als geringfügig ein. 9,35 Prozent des Arbeitseinkommens muss der Versicherte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zum Beitragssatz der Krankenkasse steuern Künstler 7,3 Prozent bei. An die Pflegeversicherung überweisen KSK-Mitglieder ohne Kinder 1,4 Prozent. Alle Beitragssätze werden durch den Anteil der Künstlersozialkasse verdoppelt.

Beantragung der Mitgliedschaft

Die Künstlersozialversicherung bittet um die Beantwortung eines Fragebogens und überprüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme vorliegen. Eine selbstständige Tätigkeit muss von Künstlern und Publizisten erwerbsmäßig ausgeübt werden. Die Sachbearbeiter benötigen Tätigkeitsnachweise, um einzuschätzen, inwiefern eine Versicherungspflicht vorliegt. Wenn Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse profitieren wollen, ist es daher empfehlenswert, der KSK möglichst viele Rechnungen vorzulegen.

Alle Detailinfos und Antragsformulare finden Sie direkt bei der KSK.

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